Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstverträge
§1. Leistung des Auftragnehmers
Die Leistungen der Bernd Schorr Consulting & Engineering - nachstehend Auftragnehmer genannt - werden durch Angebot des Auftragnehmers, Rahmenvertrag, Einzelvertrag oder bestätigte Bestellung definiert.
§2. Vertragsdauer
Der Vertrag gilt bis zur Erfüllung des Auftragszwecks oder bis zu dem im Vertrag festgelegten Kalendertermin. Er kann während der Leistungszeit gemäß § 627 BGB gekündigt werden. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.
§3. Mängelanzeige
Will der Auftraggeber Mängel der von dem Auftragnehmer geleisteten Arbeit geltend machen, so hat er dies dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§4. Haftung des Auftragnehmers
Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, einem Organ oder sonstigen Mitarbeiter des Auftragnehmers fällt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last.
Soweit ein sonstiger Mitarbeiter des Auftragnehmers, der nicht Organ des Auftragnehmers ist, durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten einen Schaden verursacht, haftet der Auftragnehmer lediglich maximal in Höhe der vereinbarten Nettovergütung.
§5. Verjährung
Die etwaigen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren nach Ablauf von 5 Jahren, gerechnet vom Datum ihrer Entstehung.
§6. Rechnungen / Zahlungen
Abschlagsrechnungen des Auftragnehmers werden auf Grund prüffähiger Aufstellung sofort nach Vorlage der Aufstellung unter Einbeziehung eventueller Vorauszahlungen vom Auftraggeber bezahlt.
Die Schlussrechnung enthält die gesamte Leistung einschließlich aller Ergänzungen und ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber in voller Höhe ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
§7. Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist er zum Ersatz des auf dem Verzug beruhenden Schadens für vorgerichtliche Mahnauslagen verpflichtet.
Darüber hinaus schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 % p. a.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens bei den oben genannten Schadenspauschalen vorbehalten.
Während des Verzugs des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, jede weitere Leistung zurückzuhalten, bis der Verzug beendet ist.
§8. Ausschluss von Fremd-AGB's
Sofern von Seiten des Auftraggebers ebenfalls allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet werden, finden diese auf das Vertragsverhältnis keinerlei Anwendung, es sei denn, dass einzelne Bestimmungen ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer gebilligt werden.
Insbesondere ist eine Bestimmung in den AGB`s des Auftraggebers ausgeschlossen, wonach die AGB`s des Auftragnehmers keine Geltung - auch teilweise nicht - haben sollen.
§9. Rechtswahl
9.1. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien im sachlichen und rechtlichen Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt aus schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Das gleiche gilt für alle übrigen außervertraglichen Rechtsbeziehungen der Parteien.
§10. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit beide Vertragspartner Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, Sitz des Auftragnehmers.
§11. Schriftform
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Abänderung der Schriftform-Klausel erfordert ihrerseits die Wahrung der Schriftform.
§12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Geltung dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es ist eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere, Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.
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